Allgemeine
GeschäftsBedingungen

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung beweglicher Sachen von Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch:

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände welche durch Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch von dritten Parteien angemietet werden können.

2. Abweichende Vorschriften des Mieters haben keine Gültigkeit, es sei denn, Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch hat dies ausdrücklich in Schriftform bestätigt. Individuelle Absprachen zwischen Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch und dem Mieter unterliegen dem deutschen Recht. Es gelten die juristischen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Stuttgart, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

5. Eine Vermietung aller Mietgegenstände findet ausschließlich auf Grundlage dieser AGB statt. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die AGB von Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch akzeptieren wurden.

 

§ 2. Mietgegenstand

1. Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch vermietet Aufnahmegeräte in Form von Telefon-Apparaten in verschiedenen Ausführungen für Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstagsfeiern und andere Veranstaltungsformate.

2. Der Mieter stellt die Aufnahmegeräte für die Dauer der Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Mietgegenstand können die Mieter personalisierte Begrüßungsnachrichten für ihre Gäste aufnehmen und die Besucher der Veranstaltung Sprachnachrichten aufnehmen.

 

§ 3. Geltungsbereich

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2. Unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer sowie per E-Mail unter

3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

4. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung des vermieteten Gegenstandes gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien wirksam.

 

§ 4. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Sie überweisen nach Erhalt unserer Rechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die gesamten Kosten auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Summe für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

1. Abholung Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin beim Vermieter angegeben, so ist dieser verbindlich. Die Miete ist im Voraus nach Rechnungseingang zu entrichten. Der Vermieter ist bei einer Abholung verpflichtet die Mietsache innerhalb von 2 Werktagen nach dem angegebenen Veranstaltungstermin auf eigene Kosten beim Mieter wieder abzugeben.

2. Anlieferung Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die Miete ist im Voraus nach Rechnungseingang zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ist die Lieferadresse eine andere als die Rechnungsadresse, so hat der Mieter mit der an der Lieferanschrift ansässigen Lokation zu klären, wann eine Anlieferung und Abholung stattfinden kann.

3. Versand Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen den Versand durch DHL oder einen anderen Versanddienstleister angegeben, so ist dies verbindlich. Die Miete ist im Voraus nach Rechnungseingang zu entrichten. Bei vereinbarten VErsand erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ist die Lieferadresse eine andere als die Rechnungsadresse, so hat der Mieter mit der an der Lieferanschrift ansässigen Lokation zu klären, wann eine Anlieferung durch den Versanddienstleister stattfinden kann.

 

§ 5. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen den Mietgegenstand an einem ruhig gelegenen Orte aufzustellen. Die Qualität der Audioaufnahmen kann durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Musik, örtlicher Geräuschkulisse oder andere räumlicher Geräuscheinflüsse beeinträchtigt werden. Nicht verständliche Audioaufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.

 

§ 6. Mietdauer

1. Bei Abholung Bei Abholung, bzw. wenn der Mieter die Mietsache beim Vermieter abholt. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. §1 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung durch den Mieter ebenfalls mit der Rückgabe durch den Mieter.

2. Bei Anlieferung Bei Anlieferung, bzw. wenn der Vermieter die Mietsache bei dem Mieter oder der Location der Feier vorbeibringt, beginnt das Mietverhältnis. Das Mietverhältnis endet mit der Abholung der Mietsache durch den Vermieter beim Mieter, bzw. der Location.

3. Bei Versand Bei Versand beginnt die Mietdauer mit dem Eintreffen der Mietsache an der vom Mieter angegebenen Versandadresse. Die Mietdauer endet die Mietdauer durch den Rückversand der Mietsache durch den Mieter. Die Rücksendung muss spätestens am Montag nach der Veranstaltung (Mietzeitende) erfolgen. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist eine Standgebühr von 99,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

§ 6.1 Konsequenzen bei nichteinhalten der Mietzeitendes

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist eine Standgebühr von 99,- € an den Vermieter zu zahlen.

Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

§ 7. Haftungsausschluss

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
• Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
• Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70 %,
• Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme.

Innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung ist die Gesamtsumme für die Miete in voller Höhe zu bezahlen.

Grußtelefon – Das Audio-Telefon vermietet elektronische Komponenten für die Aufnahme von Sprachnachrichten. Trotz intensiver Pflege und Wartung der Mietgegenstände können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Sollten wichtige Komponenten unerwartet ausfallen, welche die Funktionalität des Mietgegenstandes beeinträchtigt versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall während der Veranstaltung erstatten wir 90% des Mietbetrags bzw. die volle Kautionssumme zurück.

 

§ 8. Vertragsmäßiger Gebrauch

1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand der Obhut einer dritten Person zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

3. Für ein ein gestohlenes, verlorenes, beschädigtes, zerstörtes oder verändertes Grußtelefon erheben wir eine Gebühr von 500,00 EUR netto.

 

§ 9. Untersagte Nutzungenarten

Dem Kunden ist es verboten:

1. Das Grußtelefon an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

2. Das Grußtelefon, bzw. den Mietgegenstand in seiner Ausgangsform zu verändern und/oder auseinanderzubauen.

3. Den Mietgegenstand aufzubrechen und dadurch die Hardware offenzulegen.

4. jegliche Objekte, Lebensmittel, Flüssigkeiten und andere Gegenstände auf dem Mietgegenstand abzustellen oder in den Korpus des Mietgegenstandes einzuführen.

5. den Mietgegenstand in einem vor Wind- und Wettereinflüssen ungeschützten Raum zu betreiben.

 

§ 10. Eigentumsvorbehalten

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch

 

§ 11. Haftung

1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2. Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

 

§ 12. Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für Versand des Mietgegenstandes.

2. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Grußtelefon – Das Audio-Gästebuch ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht des Vermieters zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ausnahme gilt bei der unverbindlichen Reservierung.

3. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.